Nicht gewusst? Keine Ausrede!
01.08.2012 | FAHRSCHUL-NEWSDass Du in der Probezeit und bevor Du das 21. Lebensjahr erreicht hast nur absolut nüchtern auf die Straße darfst, weißt Du. Und auch, dass das gute Gründe hat. Schon ein großes Bier kann Dein Sehvermögen so stark einschränken, dass Du Abstände nicht mehr richtig einschätzen kannst. Gerade für Fahranfänger ist also Vorsicht angesagt.
Aber wusstest Du auch, dass dies für alle anderen Drogen gilt – Nikotin und Koffein mal ausgenommen? Und nicht nur in der Probezeit! Hast Du beispielsweise Cannabis geraucht, darfst Du Dich unter keinen Umständen ans Steuer setzen. Denn auch hier greift die Null-Regel. Einen Grenzwert für illegale Drogen gibt es schon aus dem Grund nicht, dass ihre Wirkung kaum kontrollierbar ist.
Bei einer Polizeikontrolle kannst Du Dich nicht damit herausreden, Du hättest von nichts gewusst. Drogen sind illegal und Straftat ist Straftat, auch wenn der Täter sich vielleicht nicht darüber im klaren ist. Dies gilt auch für Medikamente. Schon Hustensaft oder Schmerztablette können die Fahrtüchtigkeit beeinflussen. Ganz besonders natürlich zusammen mit Alkohol. Viele Arzneien machen aber auch allein schon benommen und müde. Lies Dir daher immer die Packungsbeilage gründlich durch: Hier ist vermerkt, ob Du nach der Einnahme noch ans Steuer darfst.
Einer der vielen gefährlichen Nebeneffekte von Drogen ist, dass sie Dich unvernünftig machen. Du tust dann Dinge, auf die Du im nüchternen Zustand niemals kommen würdest. Und dazu gehört leider auch Fahren im Rausch. Um auszuschließen, dass Du Dich im benebelten Zustand ans Steuer setzt, gibt es nur eine Möglichkeit. Hände weg von Drogen!
Vielleicht denkst Du, dass die Polizei illegale Drogen gar nicht erkennen kann, wenn sie Dich ins Tütchen blasen lässt. Das ist richtig – aber es werden andere Methoden benutzt, um Drogen nachzuweisen, z.B. in Körperflüssigkeiten wie Speichel oder Schweiß. Dabei können schon geringste Mengen erkannt werden. Danach geht es dann zum Bluttest, und damit ist der Drogenkonsum bewiesen. Übrigens baut Dein Körper die meisten Drogen nicht so schnell ab wie Alkohol. Wenn Du illegale Substanzen genommen hast, ist das daher noch nach längerer Zeit nachweisbar – und die Werte geben auch Auskunft darüber, ob der Konsum einmalig war oder regelmäßig stattgefunden hat.
Baust Du unter Drogeneinfluss einen Unfall, droht eine Gefängnisstrafe von mehreren Jahren. Doch um den Führerschein zu verlieren und hohe Bußgelder aufgebrummt zu bekommen, musst Du die Drogen noch nicht einmal selbst genommen haben. Schon der Besitz reicht aus.
Also: Hände weg von Drogen – nicht nur, wenn Du Auto fährst. Willst Du feiern und Alkohol trinken, dann überlege Dir vorher, wie Du sicher wieder nach Hause kommst. Und pass auch auf Deine Freunde auf, die vielleicht nicht so vernünftig sind wie Du!
Zurück zu den News